Go to navigation Go to content Go to footer
Unsere Antworten auf

Häufig gestellte Fragen

Fortbildungszertifikat - Rezertifizierung DA/DB

Stichwort Fortbildungspunkte

Wieso muss ich als Diabetesfachkraft Fortbildungspunkte sammeln?

Diabetesedukationsberufe DDG unterliegen einer Fortbildungspflicht. Im Auftrag der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) prüft die VDBD AKADEMIE die Fortbildungsnachweise von Diabetesberaterinnen bzw. Diabetesberatern DDG und Diabetesassistentinnen bzw. Diabetesberatern DDG und stellt auf Antrag ein Fortbildungszertifikat über mindestens 75 Fortbildungspunkte aus. 

Das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE ist drei Jahre gültig und steht im Rahmen der Qualitätssicherung der Diabetesschulung für den Nachweis der Teilnahme an hochwertigen zertifizierten Fortbildungen. Es wird im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichtungen von der DDG anerkannt.

Rund ums Nutzerkonto

Wie lege ich ein Nutzerkonto bei der VDBD AKADEMIE an?

Um die eigenen Fortbildungspunkte online pflegen zu können, benötigen Sie ein Nutzerkonto bei der VDBD AKADEMIE. Dafür müssen Sie sich auf Startseite unter dem Punkt „Registrieren“ einmalig mit einer E-Mail und einem Passwort registrieren. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und müssen den Link aktiv bestätigen, damit niemand in Ihren Namen ein Konto anlegen kann. Sobald Sie sich registriert haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrer E-Mail-Adresse und  Ihrem Passwort unter „Login“ anmelden und Ihr Nutzerkonto aufrufen.

Ist die Nutzung des Online-Nutzerkontos kostenpflichtig?

Die Nutzung des persönlichen Kontos ist sowohl für VDBD-Mitglieder als auch für Nicht-Mitglieder kostenfrei.

Ich kann mich nicht einloggen auf der Website bei der VDBD AKADEMIE

Bitte prüfen Sie, ob Sie sich evtl. vertippt haben. Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie über den Button „Passwort vergessen“ ein neues Passwort vergeben. Wichtig: Wenn Sie sich nach dem xx. September 2026 zum ersten Mal mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort auf dem neuen Portal der VDBD AKADEMIE anmelden möchten, müssen Sie sich über den Button „Passwort vergessen“ ein neues Passwort vergeben. Anschließend können Sie sich - wie gewohnt - mit dem neuen Passwort und Ihrer E-Mail für Ihr Nutzerkonto anmelden.

Fortbildungsnachweise

Wie werden meine Fortbildungsnachweise geprüft?

Sie können Ihre Fortbildungsnachweise in Ihrem persönlichen Nutzerkonto auf der Website der VDBD AKADEMIE als PDF oder Smartphone-Bild hochladen. Auf diese Weise können Sie Ihre Fortbildungspunkte bequem online und papierlos verwalten. Eine Tabellenansicht ermöglicht Ihnen einen Überblick über Ihre Punkte.

Wie kann ich einen Fortbildungsnachweis in meinem persönlichen Nutzerkonto hochladen?

Fortbildungsnachweise müssen in digitaler Form, d.h. als Datei, vorliegen, um in Ihrem Nutzerkonto bei der VDBD AKADEMIE hochgeladen werden zu können. Teilnahmebescheinigungen, die nur auf Papier vorliegen, können entweder eingescannt oder fotografiert werden. Der Upload von Fortbildungs-nachweisen ist sowohl mit PDF-Dateien  als auch mit (Smartphone)-Fotos (z.B. JPG-, PNG-Dateien) möglich.

Tipp: Benennen Sie die Dateien entsprechend der Veranstaltung und Datum. Das erleichtert es, beim Hochladen des Fortbildungsnachweises die richtige Datei zu finden

Wo kann ich Fortbildungsnachweise von Fortbildungsveranstaltungen mit einer ZNR-Nummer einstellen?

Klicken Sie in Ihrem Nutzerkonto auf die Kachel „Fortbildungsnachweis hochladen“ (Hinweis: nach dem Login wird das Nutzerkonto Portal genannt).

Klicken Sie auf die Kachel „Fortbildungsnachweis mit ZNR hochladen“

Wählen Sie zunächst den passenden Fortbildungsnachweis auf Ihrem Endgerät aus und laden Sie das Dokument hoch.

Geben Sie die ZNR-Nummer inklusive der Buchstabenfolge und ohne Leerzeichen in das graue Feld ein. Während der Nummerneingabe werden Ihnen Übereinstimmungen angezeigt. Wählen Sie die korrekte Datei aus und klicken Sie auf „Senden“.

Bei erfolgreichem Einstellen der Fortbildungspunkte erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung vom System.

Die Veranstaltung und die entsprechende Punktzahl erscheinen sofort in Ihrer Tabellenansicht

Wo lade ich Fortbildungsnachweise hoch, die keine ZNR-Nummer haben?

Klicken Sie in Ihrem Nutzerkonto auf die Kachel „Fortbildungsnachweis hochladen“  (Hinweis: nach dem Login wird das Nutzerkonto Portal genannt).

Klicken Sie auf die Kachel „Fortbildungsnachweis ohne ZNR hochladen“.

Wählen Sie zunächst den korrekten Fortbildungsnachweis auf Ihrem Endgerät aus und laden Sie das Dokument hoch. 

Füllen Sie die Felder korrekt aus, teilweise können Sie durch Anklicken eine der Optionen auswählen.

In das Feld „Fortbildungspunkte“ können Sie – soweit bekannt – die korrekten Fortbildungspunkte als Zahl eintragen. Zur Berechnung der Fortbildungspunkte steht Ihnen auch der „Katalog der anrechenbaren Fortbildungspunkte“ zur Verfügung. 

Klicken Sie auf „Senden“. Bei erfolgreichem Hochladen erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung vom System.

Hinweis „In Prüfung“ angezeigt. Wird der Fortbildungsnachweis anerkannt, erhalten Sie eine entsprechende E-Mail und bei Ablehnung eine E-Mail mit Begründung für die Ablehnung.

Wie lange dauert die Prüfung von Fortbildungsnachweisen?

Die Bearbeitungszeit kann – je nach Anfrageaufkommen - bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen. Bitte berücksichtigen Sie diesen Zeitraum, falls Sie zeitnah ein Fortbildungszertifikat beantragen möchten.

Wie kann ich Fortbildungspunkte für mehrtägige Veranstaltungen einstellen?

Bei Veranstaltungen, die länger als einen Tag gedauert haben, ist es ausreichend, die Teilnahmebescheinigung einmal hochzuladen, sofern diese für die Gesamtveranstaltung und nicht für einen einzelnen Tag ausgestellt wurde.

Was passiert, wenn ich einen Fortbildungsnachweis doppelt oder fälschlicherweise hochgeladen habe?

Eine Doppelung ist kein Problem und i.d.R. im Rahmen der Prüfung Ihres Antrages auf Ausstellung eines Fortbildungszertifikates gelöscht. Das gilt auch, wenn eine Teilnahmebescheinigung fälschlicherweise hochgeladen wurde. Bitte bedenken Sie bei Antragstellung, dass sich durch das Löschen von Doppelungen die Gesamtpunktzahl reduziert und u.U. die erforderliche Anzahl von 75 Fortbildungspunkten unterschritten wird.

Fortbildungszertifikat beantragen

Wo kann ich den Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikates stellen?

Ihren Antrag auf Ausstellung des Fortbildungszertifikates können Sie bequem in Ihrem Nutzerkonto unter der Kachel „Fortbildungszertifikat DA/DB beantragen“ stellen.

Dafür müssen Sie mindestens 75 Fortbildungspunkte erreicht haben und die Fortbildungsnachweise, die für diesen Zertifikatsantrag genutzt werden sollen, aktiv durch Anklicken auswählen. 

Nach erfolgreichem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Falls dies nicht der Fall ist, prüfen Sie bitte den Spamordner Ihres Postfaches.

Wie wähle ich die Fortbildungsnachweise für mein Fortbildungszertifikat aus?

Bevor Sie das Fortbildungszertifikat beantragen können, müssen Sie die Fortbildungsnachweise auswählen, die für das neue Zertifikat berücksichtigt werden sollen. 

Ich habe mehr als 75 Fortbildungspunkte erreicht. Kann ich einen Teil der Punkte „aufheben“?

Es ist möglich, aber nicht notwendig mehr als 75 Fortbildungspunkte in einem 3-Jahres-Zeitraum zu sammeln. Die Gesamtpunktzahl der Fortbildungspunkte wird auf Ihrem Zertifikat vermerkt. 

Sie können aber auch Fortbildungspunkte für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum„aufheben“. Denn durch Anklicken der Kästchen in der Tabelle Ihrer Fortbildungsnachweise können Sie auswählen, welche Veranstaltungen für den jeweiligen Zertifikatsantrag verwendet werden sollen. 

Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass die Fortbildungsnachweise bei Beantragung des neuen Fortbildungszertifikats nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. 

Welche Kosten entstehen durch die Ausstellung des Fortbildungszertifikats?

Für die Überprüfung und Bearbeitung des Antrages auf Ausstellung des Fortbildungszertifikats fallen für Nicht- Mitglieder Gebühren in Höhe von 50,- EUR und für Mitglieder des VDBD in Höhe von 30,- EUR an (jeweils einmal in 3 Jahren). 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst nach Zahlungseingang und Prüfung im Nutzerkonto zur Verfügung gestellt wird.

Sollte der Antrag abgelehnt, erstatten wir die Gebühren automatisch zurück und Sie müssen erneut stellen.

Auf welchem Weg erhalte ich mein Fortbildungszertifikat?

Das Zertifikat wird nach Zahlungseingang und Prüfung des Antrages in Ihrem Nutzerkonto zum Download zur Verfügung gestellt. Sollten Sie eine gedruckte Version benötigen wenden Sie sich bitte an: qualifikation@vdbd-akademie.de

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Zertifikatantrags?

Die Bearbeitungszeit kann – je nach Arbeitsaufkommen - bis zu 4 Wochen betragen. Bitte berücksichtigen 
Sie diesen Zeitraum, wenn Sie das Fortbildungszertifikat zeitnah benötigen.

Ich war in Elternzeit oder längere Zeit arbeitsunfähig. Kann der Zeitraum, in dem die 75 Fortbildungspunkte gesammelt werden, verlängert werden?

Durch sogenannte Ausfallzeiten, wie z.B. Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit/Unfall verlängert sich auf Antrag der 3-Jahres-Zeitraum um die entsprechende Zeit.

Bitte reichen Sie Ihre Ausfallzeit in Ihrem Nutzerkonto ein. Klicken Sie dafür auf die Kachel „Ausfallzeiten einreichen“.

Füllen Sie Felder aus und laden Sie den Nachweis für Ihre Ausfallzeit hoch und klicken auf „senden“.

Zu welchem Zeitpunkt soll ich meinen Zertifikatsantrag stellen?

Stellen Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 Wochen vor Auslaufen Ihres derzeitigen Zertifikats bzw. mindestens vier Wochen bevor Sie das Zertifikat benötigen. 

Bitte beachten Sie, dass Ihre Fortbildungspunkte bei Beantragung eines Fortbildungszertifikats nicht älter als 3 Jahre sein dürfen.

Wofür benötige ich das Fortbildungszertifikat der VDBD AKADEMIE?

Das Fortbildungszertifikat dient als Nachweis darüber, dass Sie als Diabetesberaterin, Diabetesberater bzw. Diabetesassistentin, Diabetesassistent Ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind. Es steht im Rahmen der Qualitätssicherung der Diabetesschulung für den Nachweis der Teilnahme an hochwertigen zertifizierten Fortbildungen. Es wird im Rahmen der Zertifizierung von Behandlungseinrichtungen medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft DDG anerkannt. Dies ist auf dem Fortbildungszertifikat explizit erwähnt.

Newsletter

Innovationen&News

Neuigkeiten aus der VDBD AKADEMIE und der Diabetes-Community Sechsmal pro Jahr

Mehr erfahren